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Trotz Schufaeintrag freie Krankenkassenwahl

Bekomme ich eine Krankenversicherung bei negativer Schufa

Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunft, die Auskunft über die bei ihr gespeicherten Daten an ihre Mitglieder gibt. Diese Daten stammen zu einem geringen  Teil aus öffentlichen Quellen, hauptsächlich aber aus den Meldungen der Mitglieder an die  Schufa.

Gesetzliche Krankenkassen und Ersatzkassen sind bei der Schufa nicht Mitglied. Weder melden sie Daten an die Schufa, noch können sie Daten bei der Schufa abfragen. Allenfalls wenn jemand seine Krankenkassenbeiträge nicht bezahlt und dies dann vor   Gericht geht, könnte die Schufa aus öffentlichen Quellen an solche Daten herankommen. Doch gehen diese Daten nur im Falle einer Anfrage an ein Mitglied, und das trifft auf diese Krankenkassen nicht zu.





Schufa-Eintrag: Nachteile bei der Wahl der Krankenkasse?

Etwas anderes kann lediglich gelten, wenn es sich um eine private Krankenversicherung handelt. Solche Versicherungsgesellschaften können Mitglied der Schufa sein und dann natürlich auch wie jedes andere Dienstleistungsunternehmen Auskünfte erhalten  und Meldungen erstatten, wenn es Unregelmäßigkeiten beim Beitragseinzug gibt.

Ob es daher bei der Wahl der Krankenkasse Nachteile geben kann, lässt sich auf einfache Art feststellen. Wer Auskünfte bei der Schufa erhalten will, muss auch Daten melden, und dazu braucht er die Einwilligung des Kunden. Wenn also bei einem Antrag  auf Mitgliedschaft eine Schufa-Klausel auftaucht, dann ist mit einer solchen Anfrage zu rechnen, und nur dann könnten auch eventuelle Nachteile zu befürchten sein. In den anderen Fällen darf man wohl davon ausgehen, dass die Krankenkasse ihre  Entscheidung nicht auf der Basis einer Schufa-Auskunft trifft.

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