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Leasing bei schlechter Schufa

Leasingverträge werden von Banken und Leasinggesellschaften abgeschlossen. Auch beim Autoleasing ist das oft eine Bank als Tochter des Autoherstellers.  Doch selbst wenn es sich um eine bankunabhängige Leasinggesellschaft handelt, refinanziert diese die Leasingverträge in aller Regel wieder über Banken. Man kommt also, wenn man einen Leasingvertrag abschließt, um einen Bankbezug nicht herum.  Damit ist aber in der Regel auch immer die Schufa-Klausel im Spiel.


Schufa-Eintrag: Nachteile bei Leasingverträgen?


Ein negativer Schufa-Eintrag dürfte somit in aller Regel nicht unter den Teppich gekehrt werden können. Das heißt konkret, dass man diesen  Eintrag spätestens dann, wenn die Schufa-Klausel, also die zu unterschreibende Erklärung, dass man mit der Weitergabe der Daten an die Schufa einverstanden ist, im Vertrag auftaucht, diesen Punkt mit dem Verkäufer besprechen sollte. Dann kann  man ausloten, welche Konsequenzen dies hat.

Im günstigsten Falle, wenn es eine für den Verkäufer ausreichende Erklärung gibt, kann es sein, dass der Leasingvertrag trotzdem zustande kommt. Denn der Verkäufer ist ja meist sehr interessiert, beispielsweise das Auto zu verkaufen. Es  kann auch sein, dass man mit einer höheren Anzahlung und damit schlechteren Bedingungen konfrontiert wird, aber immerhin noch einen Leasingvertrag abschließen kann. Ebenso ist es natürlich möglich, dass es nicht zu einem Vertragsabschluss  kommt.

Bei Leasingverträgen hat man nur wenige Möglichkeiten, die Auswirkungen eines negativen Schufa-Eintrags zu umgehen. Falls es tatsächlich Leasinggesellschaften gibt, die auf die Schufa-Abfrage verzichten, dann sind diese meist auch deutlich teurer.  Da sollte man doch darüber nachdenken, beispielsweise durch eine höhere Anzahlung das Geschäft doch noch zustande zu bringen.

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